Gewerblich genutzte Fahrzeuge unterliegen im Rahmen der Arbeitsschutzvorschriften einer besonderen Prüfpflicht, nämlich der Betriebssicherheitsprüfung (ehemals UVV) gemäß der DGUV Vorschrift 70.
Danach sind Firmenfahrzeuge bei Bedarf, mindestens einmal pro Jahr, durch einen Sachkundigen auf ihre Betriebssicherheit zu prüfen.
Unter die Vorschrift fallen alle maschinell angetriebenen, schienenungebundenen Landfahrzeuge und deren Anhänger. Damit schließt die DGUV Vorschrift 70 auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellte Firmenfahrzeuge ein.
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Als Personenkraftwagen (PKW) bezeichnet man ein mehrspuriges, mindestens zweiachsiges Fahrzeug mit eigenem Antrieb, das für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist und in erster Linie der Beförderung von Personen dient. PKW dürfen inklusive Fahrer bis zu neun Personen befördern, jedoch maximal so viele, wie es Sicherheitsgurte im Fahrzeug gibt.
Ein Lastkraftwagen (LKW) ist ein Nutzfahrzeug zur Beförderung von Gütern. Wird ein LKW mit Anhänger betrieben, nennt man das Gespann Lastzug. Bei einer Zugmaschine (in der Regel ein kurzer LKW) mit einem Auflieger bezeichnet man das Gespann als Sattelzug. LKW haben in der Regel ein Gewicht von mehr als 2,8 Tonnen.