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Ingenieurbüro Groschupp

Wilsdruffer Str. 65
01705 Freital
Tel: 0152 04959727
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Wissenswertes rund um die Hauptuntersuchung

Wie wird die Plakette gelesen?

Wie wird die Plakette gelesen?

Die Farbe der Plakette ändert sich jährlich, damit wird es leichter zu unterscheiden wann die Hauptuntersuchung fällig ist.
Ist die Hauptuntersuchung z.B. im Mai 2025 fällig, steht die 5 oben. In der Mitte wird das Jahr der Fälligkeit angezeigt

Eine neue Plakette mit anderer Farbe gibt es bei uns!

Welche verschiedenen Mängelgruppen gibt es?

OM - Ohne Mängel: Das Fahrzeug hat die Hauptuntersuchung ohne Mängel bestanden.

HW - Hinweise: Hier werden Fahrzeugproblemstellen oder Verschleiß aufgezeigt. Noch sind diese Problemstellen keine Mängel, werden es aber auf absehbare Zeit, wenn keine vorbeugenden Maßnahmen ergriffen werden.

GM - Geringe Mängel: Sind Mängel, welche die Verkehrssicherheit nicht direkt gefährden. Die Hauptuntersuchung ist damit bestanden. Dennoch sollten auch geringe Mängel unverzüglich abgestellt werden.

EM - Erhebliche Mängel: Sind Mängel welche die Verkehrssicherheit oder die Umwelt gefährden. Das Fahrzeug fällt durch die Hauptuntersuchung und muss innerhalb eines Monats zur Nachkontrolle vorgestellt werden. Wird das Fahrzeug zum Beispiel am 15.06. überprüft muss es spätestens bis zum 15.07. zur Nachkontrolle vorgestellt werden. Andernfalls ist eine erneue Hauptuntersuchung vorgeschrieben.

VM - Gefährliche Mängel: Ähnlich wie EM, hier besteht jedoch eine unmittelbare Gefährdung. Es sollten nur noch bis zur nächsten Werkstatt gefahren werden.

VU - Verkehrsunsichere Mängel: Werden diese Mängel festgestellt, wird eine Weiterfahrt untersagt. Die vorhandene Prüfplakette wird entfernt und die Zulassungsbehörde wird benachrichtigt. Das Fahrzeug darf bis zur Mangelbeseitigung nicht mehr in Betrieb gesetzt werden.
Angaben und Hinweise zu Reifen

Angaben und Hinweise zu Reifen

Egal ob Sommer-, Winter- oder Ganzjahresreifen, sie allein halten unser Fahrzeug auf der Fahrbahn.
Deshalb ist auf diese Dinge zu Achten:
  • keine Unterschreitung der gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm (in Deutschland für Sommer u. Winterreifen gleich, in Österreich müssen die Winterreifen mind. 4 mm Profiltiefe haben)
  • keine Alterungsrisse
  • keine starken Beschädigungen an Reifenflanke und Lauffläche
  • keine Ablösung der Lauffläche
Welche Prüffristen gibt es?

Welche Prüffristen gibt es?

Die Prüffristen werden nach Fahrzeugart und zulässigem Gesamtgewicht unterteilt. Dabei wird auch der Einsatzzweck der Fahrzeuge berücksichtigt (private/öffentliche Nutzung).